Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen im Bereich „Instandhaltungsservice / Technische Dienste“ zwischen SGO Immo (nachfolgend „Dienstleister“) und dem Auftraggeber.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§2 Vertragsgegenstand
Gegenstand der Leistung ist die organisatorische Koordination von Reparatur-, Instandhaltungs- und sonstigen technischen Maßnahmen an Immobilien.
Der Dienstleister erbringt keine handwerklichen Leistungen.
Der Dienstleister schuldet insbesondere:
Entgegennahme und Prüfung von Schadensmeldungen
Einholung und Weiterleitung von Angeboten
organisatorische Abstimmung mit Fachbetrieben
Termin- und Ablaufkoordination
Dokumentation der Maßnahme
Eine fachtechnische Planung, Bauleitung im Sinne der HOAI oder Übernahme von Gewährleistungsverpflichtungen ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§3 Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt durch Annahme des Auftrags über das Online-Formular, schriftlich oder per E-Mail zustande.
Bei größeren Maßnahmen erfolgt eine gesonderte schriftliche Beauftragung.
Die Beauftragung von Fachunternehmen erfolgt erst nach Freigabe durch den Auftraggeber.
§4 Vertragsverhältnis zu Drittunternehmen
Verträge über handwerkliche Leistungen kommen grundsätzlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Fachbetrieb zustande.
Der Dienstleister tritt ausschließlich als organisatorischer Koordinator auf.
Der Dienstleister übernimmt keine Gewährleistung für die fachliche Ausführung der Leistungen durch Drittunternehmen.
Ansprüche aus Mängeln sind direkt gegenüber dem beauftragten Fachunternehmen geltend zu machen.
§5 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils vereinbarten Preis- und Leistungsübersicht.
Die Abrechnung erfolgt projektbezogen, pauschal oder prozentual vom Netto-Auftragsvolumen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Vergütungsanspruch entsteht mit Beauftragung des Drittunternehmens oder mit Erbringung der Koordinationsleistung.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen
erforderliche Unterlagen bereitzustellen
rechtzeitig Freigaben zu erteilen
Zugang zum Objekt zu gewährleisten
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Dienstleisters.
§7 Haftung
Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für Mängel oder Pflichtverletzungen der beauftragten Drittunternehmen ist ausgeschlossen.
Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(Anwaltliche Prüfung zwingend erforderlich.)
§8 Notfälle
In dringenden Fällen (Gefahr für Personen oder Gebäude) ist der Dienstleister berechtigt, notwendige Maßnahmen zur Schadensbegrenzung auch ohne vorherige Freigabe einzuleiten.
Der Auftraggeber wird unverzüglich informiert.
Die Kosten trägt der Auftraggeber.
§9 Vertragslaufzeit bei laufender Betreuung
Laufende Betreuungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von … Monaten.
Kündigung mit einer Frist von … Wochen zum Monatsende möglich.
(optional je nach Geschäftsmodell)
§10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Dienstleisters.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.